Asociación Socorro Andino Peruano S.A.P. & Global Mountain Rescue S.A.C.
RUC Nr. 20615906400
Die Asociación Socorro Andino Peruano S.A.P. ist in strategischer Allianz mit Global Mountain Rescue S.A.C. eine spezialisierte Organisation für die Planung und Durchführung von Such-, Rettungs-, Evakuierungs- und Bergungseinsätzen im Hochgebirge, bestehend aus hochqualifizierten Fachleuten mit umfangreicher Erfahrung in schwer zugänglichen Gebieten und unter extremen Bedingungen.
Unsere Mission
Menschliches Leben durch schnelles, sicheres und effizientes Handeln zu bewahren, unter Anwendung nationaler und internationaler Protokolle für Bergrettung, Risikomanagement und Notfallversorgung.
Unsere Vision
Uns als führende Organisation in Peru und Lateinamerika im Bereich der Bergsuche und -rettung zu etablieren, anerkannt für operative Exzellenz, Innovation, internationale Zusammenarbeit und die kontinuierliche Weiterbildung unseres Personals.
Unsere Dienstleistungen
Suche
Suche und Ortung von vermissten Personen.
Technische Rettung
Technische Rettung im Hochgebirge und in steilem Gelände.
Evakuierung
Evakuierung von verletzten Personen oder bei medizinischen Notfällen in abgelegenen Gebieten.
Bergung
Bergung von Opfern in hochkomplexem Gelände.
Planung
Planung und Koordination von Rettungseinsätzen.
Beratung & Management
Risikomanagement-Beratung für Expeditionen und Bergaktivitäten.
Ausbildung
Aus- und Weiterbildung in Bergrettung, Erster Hilfe in abgelegenen Gebieten und Sicherheit für Abenteueraktivitäten.
Unser Engagement
Wir arbeiten nach den Prinzipien von Professionalität, Disziplin, Ethik, Sicherheit, Teamarbeit und Respekt vor dem Leben. Dabei setzen wir spezialisierte Techniken, modernste Ausrüstung und internationale Standards ein, um an verschneiten Bergen, Gletschern, Vulkanen, Felswänden und anderem schwierigen Gelände einzugreifen.
Wer sind wir?
Socorro Andino Peruano S.A.P. & Global Mountain Rescue S.A.C. stehen für Erfahrung, Engagement, Führungskompetenz und technische Leistungsfähigkeit, um in den komplexesten Szenarien zu helfen, in denen der Zugang schwierig ist und jede Minute über Leben und Tod entscheiden kann.
"Wo der Weg endet, beginnt unser Einsatz für das Leben."
Internationale Allianz & Spezialisierte Versicherung
Die Asociación Socorro Andino Peruano (S.A.P.) entwickelt in strategischer Allianz mit Global Mountain Rescue S.A.C. das erste Projekt in Peru zur Integration eines Netzwerks von Partnern und Fachleuten, die auf die Suche und Rettung im Hochgebirge spezialisiert sind, wodurch die nationale und internationale Zusammenarbeit zur Bewältigung von Notfällen in schwer zugänglichen Bergen gestärkt wird.
Als Teil dieser Initiative und dank der Zusammenarbeit mit professionellen Rettern aus Österreich wurde eine wichtige Kooperation mit der Bergrettung Tirol etabliert – einer renommierten gemeinnützigen Organisation in Österreich, die aus über 4.500 hochqualifizierten freiwilligen Rettern besteht, deren Aufgabe es ist, verunfallten oder in Gefahr geratenen Personen in den alpinen Regionen Tirols Hilfe zu leisten und sie zu retten.
Im Rahmen dieser internationalen Zusammenarbeit halten wir es für unerlässlich, die Einführung einer spezialisierten Unfall-, Such- und Bergungsversicherung im Hochgebirge zu fördern, die für Einsätze in extremen und schwer zugänglichen Umgebungen konzipiert ist.
Unser Vorschlag umfasst einen Schutz für Bergsteiger, Bergführer und Retter bei Expeditionen, die die Höhe des Nevado Huascarán Sur (6.768 m ü. M.) – dem höchsten Berg Perus – überschreiten, und garantiert damit einen adäquaten Versicherungsschutz für Rettungseinsätze an jedem Ort der Andenkette.
Technisches Team & Internationale Koordination
Markus Prechtl
Internationaler Koordinator (Österreich)
Florian Wechselberger
SAR-Heli-Taktik-AusbilderZusatzblatt zu den Rettungskosten für Fördermitglieder der Bergrettung Tirol
1. Versichertenkreis
Versichert sind alle Fördermitglieder, die sich nach Zahlung des Mitgliedsbeitrags für die Versicherung registrieren.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder Lebenspartner sowie auf Kinder unter 18 Jahren.
2. Versicherungsgegenstand
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherte Person in den Bergen oder im Wasser einen Unfall erleidet oder in eine Notlage gerät und gerettet werden muss – unabhängig davon, ob sie verletzt oder unverletzt ist –, oder wenn nach einem Todesfall die Bergung des Körpers erforderlich ist.
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
- Die Versicherungssumme für Bergungskosten beträgt 30.000 € pro Person.
- Der Versicherungsschutz ist subsidiär (nachrangig). Das bedeutet, dass Leistungen nur gewährt werden, wenn keine andere Versicherungsgesellschaft (Sozialversicherung oder private Versicherer) zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist oder diese tatsächlich übernimmt.
- Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, wenn die Rettungsleistungen für die gerettete Person kostenlos erbracht wurden oder hätten erbracht werden müssen.
3. Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags und endet am 31. Dezember desselben Kalenderjahres.
Bei Zahlungen in den Monaten November und Dezember gilt der Versicherungsschutz bis zum 31. Dezember des Folgejahres.
4. Bergungskosten
Als Bergungskosten gelten jene Kosten, die notwendig werden, wenn die versicherte Person:
a) Einen Unfall oder eine Notlage in den Bergen oder im Wasser erlitten hat und gerettet werden muss, egal ob verletzt oder unverletzt.
b) Infolge eines Unfalls oder einer Notlage in den Bergen oder im Wasser verstorben ist und die Bergung des Leichnams erforderlich wird.
Die Bergungskosten umfassen die nachgewiesenen Kosten für:
- Die Suche nach der versicherten Person.
- Den Transport bis zur nächsten befahrbaren Straße.
- Den Transport in das nächstgelegene, für die medizinische Versorgung geeignete Krankenhaus.
Suchkosten werden bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen, unabhängig davon, ob die Suche erfolgreich war oder nicht.
5. Luftsportarten
Ebenfalls versichert sind Unfälle bei:
- Der Benutzung von Fluggeräten.
- Fallschirmsprüngen.
- Dem Betrieb von Luftfahrzeugen.
Nicht versichert sind Unfälle, die die versicherte Person als Passagier erleidet in:
- Motorseglern.
- Ultraleichtflugzeugen, die für den Personentransport zugelassen sind.
6. Sportwettbewerbe
Die unbezahlte Teilnahme an Sportwettbewerben ist über die Versicherung abgedeckt.
Nicht versichert sind Unfälle aus:
- Beruflich oder gegen Entgelt ausgeübten sportlichen Aktivitäten.
- Trainingseinheiten zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken.
Eine Entlohnung liegt vor, wenn die versicherte Person eine Entschädigung erhält, die über den einfachen Kostenersatz hinausgeht.
Ebenfalls nicht versichert sind:
- Motorsportwettbewerbe.
- Leistungsprüfungen.
- Rallyes.
- Trainings- und Testfahrten im Zusammenhang mit solchen Wettbewerben.
7. Wichtige Informationen
Die vorstehenden Informationen enthalten lediglich die wesentlichen Aspekte der Bergungskosten-Versicherung.
Die Versicherungsleistungen werden ausschließlich von UNIQA gemäß den Bedingungen und Bestimmungen der mit der Bergrettung Tirol geschlossenen Rahmenvereinbarung erbracht.